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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
04.04.2017 Schweiz
Bundesamt für Verkehr
Personen
SEV Schweiz
Françoise Gehring
Karin Taglang
Bundesamt für Verkehr
Interview
Volltext
Die Gefahren des neuen Konzepts für den Fernverkehr – Interview mit Pascal Fiscalini. Zwei Klassen von Reisenden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, neue Kriterien für den Fernverkehr zu definieren. In seiner 23-seitigen Wegleitung „Grundsätze für den Fernverkehr“ wurde eine Serie von Zielen definiert, darunter die Abgrenzung im Personenverkehr von Nah- und Fernverkehr. Ebenfalls ist vorgesehen, das Fernverkehrsnetz in ein Basis- und ein Premiumnetz aufzuteilen. Es ist zu hoffen, dass die von den Verschlechterungen direkt betroffenen Kantone die Netzsegregation aktiv bekämpfen werden. Pascal Fiscalini, Vizepräsident des ZPV, kennt sich auf diesem Gebiet bestens aus. Wie schätzt er das Projekt des BAV ein? Hier seine Antworten. Pascal Fiscalini, was hältst du von den neuen Rahmenbedingungen des BAV? Es reicht nicht, dass das BAV den Fernverkehr mit Konzessionen für andere Verkehrsbetriebe filetieren will. Nein, jetzt wird uns eine Wegleitung präsentiert, die in Zukunft zwischen den Passagieren unterscheiden wird; einige werden privilegiert sein, sozusagen die A-Klasse, und andere, weniger glückliche Kund/innen werden verschlechterte Leistungen hinnehmen müssen. Diese zwei neuen Herangehensweisen basieren auf einer neoliberalen Politik, die menschliche Aspekte wie die Bedürfnisse der Bevölkerung und den Erhalt von Arbeitsplätzen ausser Acht lässt. Gefährdet eine Unterscheidung zwischen Basis- und Premiumnetz die Zugbegleitung? Ja, ganz sicher! Das BAV sieht in seiner Wegleitung nur auf dem Premiumnetz eine obligatorische Begleitung der Züge vor. Es ist anzunehmen, dass (...). Françoise Gehjring, Karin Taglang.
SEV kontakt, 4.4.2017.
Personen > Gehring Françoise. Bundesamt für Verkehr. Interview. SEV, 2017-04-04.
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25.01.2017 Schweiz
Bundesamt für Verkehr
SEV Schweiz

Crossrail AG
Löhne
Volltext
Bundesamt für Verkehr heisst Tieflohn der Crossrail AG für Lokführer in Brig gut. SEV akzeptiert BAV-Entscheid nicht. Gemäss Bundesamt für Verkehr beträgt der branchenübliche minimale Lokführerlohn im grenzüberschreitenden Güterverkehr 37 Franken pro Stunde, inklusive Zulagen. Doch für die Crossrail-Lokführer in Brig seien 31 Franken zulässig, da sie zu 70% in Italien fahren. Der SEV wird diese BAV-Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger erklärt warum. kontakt.sev: Das BAV hat gestützt auf die Lohndaten von zehn im internationalen Schienengüterverkehr tätigen Schweizer Eisenbahnverkehrsunternehmen einen branchenüblichen Standardbruttolohn von 37 Franken pro Stunde inklusive Zulagen ermittelt. Ist dieser für den SEV in Ordnung? Barbara Spalinger: Wir wissen leider nicht, wie dieser Betrag ermittelt worden ist, da das BAV nicht offengelegt hat, wie es auf diese Ziffer kam. Es wurde uns nie ein rechtliches Gehör gewährt. Sollte es der Fall sein, dass das BAV einfach den Lohn von zehn Unternehmungen ermittelt, zusammengezählt und einen Durchschnitt ausgerechnet hat, so wurden Äpfel mit Birnen verglichen: Man muss ja auch schauen, wie viele Angestellte den jeweiligen Stundenlohn erhalten, und wir wissen, dass die meisten Lokführer bei drei Unternehmungen tätig sind. Es gibt beispielsweise bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV Quorumsregeln nicht nur bezüglich der Anzahl Unternehmungen, sondern auch (…). Markus Fischer.
SEV aktuell, 25.1.2017.
SEV > Crossrail. BAV. Löhne. AEV, 2017-01-25.
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